Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Jahresabschlüsse sind die Basis für alle unternehmensrelevanten Entscheidungen. Und die sind auf der Grundlage der professionell geführten Unternehmensbücher nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften fristgerecht aufzustellen, sonst drohen empfindliche Strafen. Ziel beim Jahresabschluss ist es vor allem, durch einen möglichst geringen Gewinn die Steuerbelastung zu senken. Aber natürlich will auch jeder Unternehmer durch gute Ergebnisse und sowie eine gesunde Vermögens- und Kapitalstruktur wirtschaftliche Stärke demonstrieren.

Die Steuerberatung Wille unterstützt Sie bei Ihrem Jahresabschluss mit viel Fingerspitzengefühl und steht Ihnen auch gerne bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank zur Seite. Die Art des zu erstellenden Abschlusses bestimmen die Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens. Gemeinsam ermitteln wird den an Ihrem persönlichen Informationsbedürfnis und den gesetzlichen Pflichten angepassten Umfang des Abschlusses.

Der Respekt vor dem Jahresabschluss Ihrer Arbeit ist uns Verpflichtung

1Jahresabschluss für Angehörige freier Berufe, Handwerker, Kleinunternehmer
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Sie dürfen dem Finanzamt eine kostengünstigere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG vorlegen.

Die Steuerkanzlei Wille erstellt für Angehörige freier Berufe, Handwerker und Kleinunternehmer
  • die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Bericht und Abschlussbescheinigung
  • Ausgabe- oder Veräußerungsbilanzen
2Jahresabschluss für Kaufleute und Personengesellschaften
Für Kaufleute und Personengesellschaften erstellt die Steuerkanzlei Wille
  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erstellungsbericht mit Abschlussbescheinigung
  • eine Überleitungsrechnung zur Ableitung des steuerlichen Jahresergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis.
  • eine Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung
  • Eröffnungsbilanzen
  • steuerliche Ergänzungsbilanzen
  • steuerliche Sonderbilanzen
  • Zwischenbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
3Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG
Für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG erstellen wir
  • den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erstellungsbericht mit Abschlussbescheinigung
  • eine Überleitungsrechnung zur Ableitung des steuerlichen Jahresergebnisses aus dem handelsrechtlichen Jahresergebnis,
  • eine Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung

Selbstverständlich diskutieren wir die Ergebnisse Ihres Jahresabschlusses mit Ihnen. Damit Sie sich, statt viele Zahlen erfassen zu müssen, auf die wichtigsten Fakten konzentrieren können, bereiten wir Ihnen alles gerne grafisch übersichtlich auf. Im Gespräch nehmen wir natürlich auch Stellung zur Auswirkung des aktuellen Ergebnisses auf das Rating Ihres Unternehmens bei Ihrer Hausbank und besprechen mit Ihnen die voraussichtliche Entwicklung Ihres Unternehmens und seiner Liquidität. Und wir betrachten gemeinsam die zukünftige Bilanzierungsstrategie. Alles wichtige Themen für die optimale Außendarstellung Ihres Unternehmens.