Komplettservice oder Einzelleistungen - wir bieten Lohnbuchhaltung zum Festpreis

Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen Mitarbeiter? Dann ist die Lohnbuchhaltung ein wichtige Aufgabe, denn Sie haben umfangreiche Melde-, Berechnungs- und Entrichtungspflichten zu erfüllen. Ihre Aufgabe als Arbeitgeber ist es, für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Mitarbeiter zu sorgen und die Beiträge für Sozialversicherung und Lohnsteuer zu berechnen, einzubehalten und fristgerecht abzuführen. Ein strenger Ansatz, der Fragen des Lohnsteuerrechts genauso umfasst wie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Das Problem: Stimmen Berechnung und Entrichtung nicht, sind Sie haftbar!

Lohnbuchführung mit der Zuverlässigkeit des Buchhalters

Sie möchten die komplexen Aufgaben der Finanzbuchhaltung nicht selbst bewältigen, oder wollen Ihre Verwaltungstätigkeiten auf diesem Gebiet so gering wie möglich halten? Dann hilft Ihnen als Unternehmer in den Landkreisen Dachau, Aichach und Freising die Steuerberatung Wille mit einem auf Ihre speziellen Bedürfnissen ausgerichteten Leistungsangebot zum Festpreis pro Mitarbeiter. Wir haben das Know-how und den steten Überblick über den aktuellen Rechtsstand. Wir haben auch das Personal, leistungsfähige IT und Programme, damit Ihre Lohnbuchhaltung sicher, wirtschaftlich und fristgerecht abgewickelt wird. Fragen Sie uns nach Ihrem Festpreis.

Unsere Leistungen im Bereich Lohnbuchhaltung

  • elektronischer Lohnsteueranmeldung
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Meldungen und Beitragsnachweise zu Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und anderen Behörden
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung von Dienstverträgen
  • Beratung hinsichtlich betrieblicher Altersvorsorge
  • Beratung und Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Unterstützung bei Lohn- und Sozialversicherungsprüfungen

Fünf Schritte für eine erfolgreiche Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung

  • Mitarbeiter melden

    Sofort nach Einstellung eines neuen Mitarbeiters reichen Sie uns die Lohnabrechnungsdaten ein.
  • Änderungen mitteilen

    Bis zum 14. eines Abrechnungsmonats teilen Sie uns alle Änderungen für den laufenden Abrechnungsmonat mit.
  • Löhne & Gehälter

    Wir übermitteln die Zahlungssätze für Löhne und Gehälter per Datenübertragung an das Rechenzentrum Ihrer Hausbank.
  • Lohnsteuer & Sozialversicherung

    Wir übermitteln zum Fälligkeitstermin die Datensätze für die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt und die Datensätze für die Beitragsnachweise an die Krankenkassen. Aber Achtung: Sofern Sie nicht Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt haben, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Abrechnungsmonats und Lohnsteuern am 10. des Folgemonats auf den Konten der Krankenkassen bzw. auf dem Konto der Finanzkasse gutschreiben lassen.
  • Für Ihre Unterlagen

    Sie erhalten von uns monatlich: kuvertierte Lohnabrechnungen zur Weiterleitung an Ihre Mitarbeiter, offene Lohnabrechnungen zur internen Ablage, Kopie der Lohnsteueranmeldungen zur internen Ablage, Kopien der Beitragsnachweise zur internen Ablage sowie eine Übersicht über bevorstehende Zahlungen an die Finanzkasse und die Krankenkassen.