Photovoltaik braucht Steuerberatung mit Weitblick

Die Fakten: Deutschland lässt das fossil-nukleare Energiezeitalter hinter sich. Photovoltaik wird in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine bedeutende Rolle spielen. Ende 2015 waren in Deutschland Photovoltaik-Anlagen von circa 40 GW installiert, verteilt auf circa 1,5 Millionen Anlagen. Die Photovoltaik übertrifft mit dieser installierten Leistung alle anderen Kraftwerkstypen in Deutschland.

Die Steuerregeln für Betreiber von Photovoltaik sind komplex

Errichten Sie eine Photovoltaik-Anlage und speisen Sie den erzeugen Strom regelmäßig in das öffentliche Stromnetz ein, so werden Sie steuerlich zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Hier wird es schon kompliziert. Führen man nämlich keine anderen unternehmerischen Tätigkeiten aus, fällt man als Stromerzeuger sehr oft unter die Kleinunternehmerregelung. Dann braucht man zwar keine Umsatzsteuer abzuführen, kann aber zugleich auch keinen Vorsteuerabzug aus der Investition geltend machen. Handeln ist also angesagt. Und schon hier zeigt sich, wie sinnvoll es ist, rund ums Thema Photovoltaik einen mit dieser Thematik vertrauten Steuerberater wie die Steuerberatung Wille an der Seite zu haben.

Sie nehmen mit Ihrer Photovoltaik-Anlage erstmalig eine unternehmerische Tätigkeit auf? Dann gelten Sie als Existenzgründer mit ganz eigenen Konsequenzen, bei der wir Ihnen als Steuerberater beratend zur Seite stehen: Die Umsatzsteuer ist im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich anzumelden. Sie müssen wie jeder Unternehmer nach Ablauf eines jeden Jahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abgeben. Gewerbesteuer fällt erst ab einem gewerbesteuerlichen Gewinn von über 24.500 € pro Jahr an. Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage anfangs Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden, vorausgesetzt, Sie erwirtschaften über die gesamte Nutzungsdauer voraussichtlich einen Totalgewinn.

  • Wir übernehmen fristgerecht alle Anmeldungen beim Finanzamt und kümmern uns um die Korrespondenz.
  • Wir erstellen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Basis für die Planung Ihrer Photovoltaikanlage.
  • In einer Wirtschaftlichkeitsanalyse machen wir über die 20-jährige Laufzeit hinaus Aussagen über Liquidität, Ertrag und Gewinn.
  • Wir weisen Ihnen den Weg zu Fördermitteln.
  • Damit Sie unter dem Betrieb wissen, ob Ihre Photovoltaik-Anlage die prognostizierten Werte bei der Stromproduktion erreicht, erstellen wir Ihnen einen laufender Soll- / Ist-Vergleich bei der laufenden Buchhaltung.
  • Als Steuerberater spezialisiert auf Photovoltaikanlagen berechnen wir Ihnen die Steuerzahlungen für Ihre Photovoltaik-Anlage im Voraus
  • Wir zeigen wir Ihnen konstruktive Wege, wie Sie die zu bezahlenden Steuern in Investitionskapital umsetzen können.